Die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat am 15. Juni 2013 in Darmstadt die seit über zehn Jahren in der EKHN bereits mögliche Segnung von eingetragenen Lebenspartnerschaften aufgewertet. Die Gottesdienste zur Segnung von gleichgeschlechtlichen Paaren sollen nach dem Willen des Kirchenparlaments mit den traditionellen Trauungen weitgehend gleichgestellt werden. Als Amtshandlung können Segnungen nun auch in Kirchenbüchern beurkundet werden. Es soll darüber hinaus weiter beraten werden, ob die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare auch als Trauung bezeichnet werden kann.
Diese Neuerung ist Teil eines Regelwerks, das Gemeinden beispielsweise bei Gottesdiensten, Taufen und Beerdigungen neue Gestaltungsspielräume eröffnet. In dem vorliegenden Entwurf der so genannten Lebensordnung werden Gemeinden grundsätzlich aufgefordert, sich stärker mit der aktuellen Lebenswirklichkeit der Menschen zu befassen. So sollen künftig auch Nichtmitglieder eingeladen werden. Auch für Ausgetretene soll es leichter werden, am Leben in den Gemeinden weiter teilzunehmen.
Der Präses der Kirchensynode der EKHN , Dr. Ulrich Oelschläger, würdigte eine „engagiert und sachlich geführte Debatte über zentrale Fragen des Gemeindelebens“. Es sei „höchste Zeit für eine Neuauflage der Lebensordnung“ gewesen. Die meisten Regelungen zur Gemeindepraxis seien bereits „über ein halbes Jahrhundert alt und das Leben hat sich seitdem in vielen Dingen geändert.“ Ein Hauptziel der Neufassung sei es gewesen, die evangelische Tradition ebenso ernst zu nehmen wie die Lebenswirklichkeit der Menschen im 21. Jahrhundert. „Dass uns das gelungen ist, darauf dürfen wir stolz sein“, so Oelschläger.
Der Kirchenpräsident der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Dr. Volker Jung, bezeichnete die neue Lebensordnung, als „Leitfaden, der die Gemeinden bei ihrer Arbeit unterstützt und bestärkt.“ Er begrüßte die Entscheidung zur Segnung. „Hier ist die bisherige Praxis der Segnungen von eingetragenen Parterschaften konsequent in den Abschnitt über die Trauung integriert worden“. Nach evangelischem Verständnis seien beides Segenshandlungen und keine Sakramente. Zudem bliebe es den einzelnen Pfarrerinnen und Pfarrern sowie den Kirchenvorständen vorbehalten, Segenshandlungen abzulehnen. Dieses Vetorecht gelte bereits bei allen anderen Amtshandlungen. Auch Taufen oder Konfirmationen könnten abgelehnt werden. Jung danke allen Beteiligten an der Neufassung der Lebensordnung, insbesondere Gemeinden und Dekanate, die her maßgeblich mitgewirkt hätten.
An der rund 40 Seiten umfassenden Neufassung der „Ordnung für das kirchliche Leben in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau“ gilt als Gebrauchsanweisung für die Gemeindepraxis. In einem umfangreichen Beteiligungsprozess hatten sich neben einer Kommission der Kirchenleitung und den Ausschüssen der Kirchensynode unter anderem auch Universitätstheologen sowie 196 Gemeinden, 14 Dekanatssynoden und elf Pfarrkonvente beteiligt. Zielgruppe des neuen Textes sind nicht nur Pfarrerinnen und Pfarrer, sondern auch die ehrenamtlich arbeitenden Kirchenvorstände und interessierte Kirchenmitglieder.
Der Text des Entwurfes - noch ohne die aktuellen Änderungen der Sondersitzung - ist auch im Internet einsehbar unter: www.kirchenrecht-ekhn.de/static/27152.pdf