Wechselseitige Anerkennung der Taufe

11 Kirchen in Deutschland unterzeichneten am 29. April 2007 in Magdeburg Erklärung

Zum ersten Mal haben am 29. April 2007 die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), die Deutsche Bischofskonferenz, orthodoxe und altorientalische Kirchen sowie Freikirchen auf der Ebene der Bundesrepublik Deutschland eine förmliche Erklärung über die wechselseitige Anerkennung der Taufe unterzeichnet. Die Unterzeichnung der Vereinbarung hat im Rahmen eines ökumenischen Gottesdienstes im Magdeburger Dom statt gefunden.

Seit gut 30 Jahren gibt es in Deutschland einzelne regionale Vereinbarungen zwischen Gliedkirchen der EKD und Römisch-Katholischen Diözesen zur wechselseitigen Anerkennung der Taufe. Eine Vereinbarung auf der Ebene der EKD oder der Deutschen Bischofskonferenz gab es bisher nicht. Im Mai 2002 ging vom Präsidenten des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen, Walter Kardinal Kasper, die Initiative aus, sich in den Bischofskonferenzen mit dem Thema Taufe und mit der ökumenischen Bedeutung der wechselseitigen Anerkennung der Taufe zu beschäftigen und zwischen den Kirchen entsprechende Vereinbarungen zu unterzeichnen. Die Deutsche Bischofskonferenz hat diese Initiative aus Rom aufgenommen und vorgeschlagen, die wechselseitige Taufanerkennung für den gesamten Bereich der Deutschen Bischofskonferenz und der EKD anzustreben. Eine Arbeitsgruppe, der auch Vertreter der Kommission der Orthodoxen Kirche in Deutschland (KOKiD), der Evangelisch-methodistischen Kirche (zugleich für weitere Freikirchen) und der Altkatholiken (zugleich für die Anglikanische Kirche) angehörten, erarbeitete einen Text, dem der Rat der EKD und der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz zugestimmt haben.

Folgende Kirchen haben diesem gemeinsamen Text zugestimmt:

  • Äthiopisch-Orthodoxe Kirche
  • Arbeitsgemeinschaft Anglikanisch-Episkopaler Gemeinden in Deutschland
  • Armenisch-Apostolische Orthodoxe Kirche in Deutschland
  • Evangelisch-altreformierte Kirche in Niedersachsen
  • Evangelische Brüder-Unität – Herrnhuter Brüdergemeine
  • Evangelische Kirche in Deutschland
  • Evangelisch-methodistische Kirche
  • Katholisches Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland
  • Orthodoxe Kirche in Deutschland
  • Römisch-Katholische Kirche
  • Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche

Aus theologischen Gründen wollen nicht alle der 16 Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) der Tauf-Erklärung beitreten. Vor allem die täuferischen Kirchen wie die Baptisten und Mennoniten aber auch die Heilsarmee haben dem Text nicht zugestimmt. Die Baptisten zum Beispiel lehnen die in den Volkskirchen übliche Säuglingstaufe ab und taufen nur gläubige Erwachsene. Hier wird zurzeit eine Annäherung versucht.

Der Text der Taufanerkennung:

Die christliche Taufe

Jesus Christus ist unser Heil. Durch ihn hat Gott die Gottesferne des Sünders überwunden (Römer 5,10), um uns zu Söhnen und Töchtern Gottes zu machen. Als Teilhabe am Geheimnis von Christi Tod und Auferstehung bedeutet die Taufe Neugeburt in Jesus Christus. Wer dieses Sakrament empfängt und im Glauben Gottes Liebe bejaht, wird mit Christus und zugleich mit seinem Volk aller Zeiten und Orte vereint. Als ein Zeichen der Einheit aller Christen verbindet die Taufe mit Jesus Christus, dem Fundament dieser Einheit. Trotz Unterschieden im Verständnis von Kirche besteht zwischen uns ein Grundeinverständnis über die Taufe.

Deshalb erkennen wir jede nach dem Auftrag Jesu im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes mit der Zeichenhandlung des Untertauchens im Wasser bzw. des Übergießens mit Wasser vollzogene Taufe an und freuen uns über jeden Menschen, der getauft wird. Diese wechselseitige Anerkennung der Taufe ist Ausdruck des in Jesus Christus gründenden Bandes der Einheit (Epheser 4,4-6). Die so vollzogene Taufe ist einmalig und unwiederholbar.

Wir bekennen mit dem Dokument von Lima: Unsere eine Taufe in Christus ist "ein Ruf an die Kirchen, ihre Trennungen zu überwinden und ihre Gemeinschaft sichtbar zu manifestieren" (Konvergenzerklärungen der Kommission für Glaube und Kirchenverfassung des Ökumenischen Rates der Kirchen, Taufe, Nr. 6).