Lexikon
mit Begriffen und Abkürzungen aus Kirche und Jugendarbeit

Rat der EKD

Dem Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) gehören für sechs Jahre 15 Mitglieder, Laien und Theologen, an, von denen 14 gemeinsam von Synode und Kirchenkonferenz gewählt werden; der Präses der Synode ist 15. Mitglied kraft seines Amtes. Aus der Mitte der gewählten Ratsmitglieder bestimmen Synode und Kirchenkonferenz wiederum gemeinsam den Vorsitzenden des Rates und dessen Stellvertreter.

Der Rat leitet die EKD in allen Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich anderen Organen vorbehalten sind. Insbesondere soll er für die Zusammenarbeit der kirchlichen Werke und Verbände in allen Bereichen sorgen, die evangelische Christenheit in der Öffentlichkeit vertreten und zu Fragen des religiösen und gesellschaftlichen Lebens Stellung nehmen.

In der Regel geschieht dies entweder durch kurzfristige, aktuelle Stellungnahmen oder in Form von Denkschriften, Studien, Diskussionsbeiträgen und Grundsatzerklärungen.

Nach der Grundordnung hat der Rat der EKD der Synode zu jeder ihrer Tagungen einen Rechenschaftsbericht vorzulegen. Zusätzlich wird der Synode zweimal während ihrer Amtsperiode ein ausführlicher Rechenschaftsbericht in Buchform vorgelegt, in dem nicht nur die Organe der EKD, sondern vor allem Werke, Einrichtungen und andere Institutionen aus dem Bereich der EKD über ihre Arbeit zu berichten haben.

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