Lexikon
mit Begriffen und Abkürzungen aus Kirche und Jugendarbeit

SJR

Stadtjugendring

Subsidiarität

Subsidiarität ist Gesellschaftspolitisches Prinzip, nach dem "übergeordnete" gesellschaftliche Einheiten (zum Beispiel die Träger der öffentlichen Jugendarbeit, also die Jugendämter) nur solche Aufgaben über nehmen sollen, zu deren Wahrnehmung "untergeordnete" Einheiten (zum Beispiel Träger der freien Jugendarbeit, also die Jugendverbände, Gruppen und Initiativen) nicht in der Lage sind.

Mit dem Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) von 1961 und dessen Nachfolger dem Kinder- und Jugendhilfegestz (KJHG) von 1991 wird den Trägern der freien Jugendhilfe (Jugendarbeit) bewußt den Vorrang gegenüber der öffentlichen Jugendhilfe zugesprochen.