Lexikon
mit Begriffen und Abkürzungen aus Kirche und Jugendarbeit

Wahlrecht - aktives

Recht, der Stimmberechtigten, bei Wahlen die Stimme abzugeben.

Für Kirchenvorstandswahlen in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) haben dieses Recht: " ... alle getauften und konfirmierten oder auf andere Weise zum Heiligen Abendmahl zugelassenen Gemeindeglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben." (§ 2 Absatz 3 Kichengemeindewahlordnung)

Wahlrecht - passives

Recht, sich wählen zu lassen oder für ein Amt zu kandidieren.

Für Kirchenvorstandswahlen in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) liegt hier die Altersgrenze bei der Vollendung des 18. Lebensjahrs.