Recht, der Stimmberechtigten, bei Wahlen die Stimme abzugeben.
Für Kirchenvorstandswahlen in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) haben dieses Recht: " ... alle getauften und konfirmierten oder auf andere Weise zum Heiligen Abendmahl zugelassenen Gemeindeglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben." (§ 2 Absatz 3 Kichengemeindewahlordnung)
Recht, sich wählen zu lassen oder für ein Amt zu kandidieren.
Für Kirchenvorstandswahlen in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) liegt hier die Altersgrenze bei der Vollendung des 18. Lebensjahrs.
Die Internetseite der Evangelischen Jugendburg Hohensolms.
Die Internetseite der Tor-Weg-Wohnung e.V., Gutshof für Spiel und Theater, Hohensolms.